IHK bestellt Sachverständige für Grundstücksbewertung

Grit Zentsch (Bildmitte) nahm als Sachverständige für Grundstücksbewertung ihre Bestellungsurkunde von IHK-Präsident Hans Thon (r.) und Dr. Katrin Kummer von der IHK zu Schwerin entgegen. (Bild: IHK zu Schwerin)Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin hat Grit Zentsch erstmalig als Sachverständige für das Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ öffentlich bestellt und vereidigt. Grit Zentsch führt ein eigenes Sachverständigenbüro in Schwerin. Als Sachverständige im Bereich der Grundstücksbewertung erstellt sie vornehmlich Verkehrswertgutachten für Grundstücke, Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Mietwertgutachten für Gerichte und private Auftraggeber. Sie ist Mitglied im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ludwigslust-Parchim und ist im Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Landeshauptstadt Schwerin engagiert. Die öffentliche Bestellung für Frau Zentsch erfolgte zunächst für zwei Jahre.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießen insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ein besonders hohes Ansehen, da sie über eine besondere Sachkunde und persönliche Eignung verfügen. Die Bezeichnung „Sachverständige(r)“ ist rechtlich nicht geschützt. Daher kommt der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, die eine Kernaufgabe der Industrie- und Handelskammern darstellt, eine wesentliche Bedeutung zu. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden darauf vereidigt, unabhängig, unparteiisch, persönlich und weisungsfrei zu handeln.

IHK-Informationen zum Sachverständigenwesen sind für Interessierte auf den Internetseiten der IHK zu Schwerin www.ihkzuschwerin.de abrufbar unter IHK24-Dokumente-Nr.:1009.

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