Kein Mindestlohn bei Einstiegsqualifizierung

Noch 1.172 offene Ausbildungsstellen in Westmecklenburg


Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie ist am 15. August 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden – damit tritt der Mindestlohn ab 01. Januar 2015 in Kraft. Im Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) wird klargestellt, dass der Mindestlohn keine Anwendung bei Teilnehmern/innen an Maßnahmen der Einstiegsqualifizierung (EQ) findet.

Dirk Heyden - Vorsitzender der Geschäftsführung (Foto: Arbeitsagentur Schwerin)Jugendliche, die nur einen schlechten Schulabschluss vorweisen können oder andere Schwierigkeiten haben, haben es am Ausbildungsmarkt oft schwer. Viele Arbeitgeber scheuen sich, sie als Azubi einzustellen, weil sie nicht wissen, ob die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Genau da setzt die Einstiegsqualifizierung an: Einerseits bietet sie Arbeitgebern die Möglichkeit, sich von den Fähigkeiten eines Jugendlichen jenseits von Schulnoten zu überzeugen. Andererseits kann ein Jugendlicher unter Beweis stellen, dass er sich für eine Ausbildung eignet – und in der Zeit der Einstiegsqualifizierung neues Wissen erlernen, das für eine Ausbildung notwendig ist. Viele Jugendliche können so auf den zweiten Blick zur ersten Wahl werden. „Mit Übergangsquoten von mehr als 60 Prozent in eine betriebliche Ausbildung sind Einstiegsqualifizierungen ein sehr erfolgreiches Instrument“, so Dirk Heyden, Chef der Schweriner Arbeitsagentur.

Im Westen Mecklenburgs sind noch 1.172 unbesetzte Ausbildungsplätze gemeldet. Ihnen stehen 620 unversorgte Jugendliche gegenüber. „Die Sicherung des Fachkräftenachwuchses ist eine zentrale Herausforderung für die Betriebe. Geben Sie auch vermeintlich schwächeren Bewerbern eine Chance und nutzen Sie das Erfolgsmodell Einstiegsqualifizierung“, appelliert Heyden.

Rahmenbedingungen EQ: Arbeitgeber, die einem jungen Menschen in einer Einstiegsqualifizierung eine Chance geben, bieten ein Langzeitpraktikum zwischen 6 und 12 Monaten an. Die Arbeitsagentur zahlt dabei dem Arbeitgeber monatlich 216 Euro als Anteil am Praktikumsentgelt und eine Pauschale in Höhe von 107 Euro für die Sozialversicherungsabgaben.

Quelle: Agentur für Arbeit Schwerin

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