Land stärkt Weiterbildungen

Neues Bildungsfreistellungsgesetz tritt im Januar 2014 in Kraft


Das Land Mecklenburg-Vorpommern schafft bessere Bedingungen für Beschäftigte, die sich beruflich, politisch oder für eine ehrenamtliche Tätigkeit weiterbilden wollen. Vom Jahr 2014 an werden mehr Beschäftigte im Land von der Bildungsfreistellung profitieren können. Das neue Bildungsfreistellungsgesetz soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

„Mit dem neuen Bildungsfreistellungsgesetz gibt es für die Beschäftigten erstmals einen tatsächlichen Anspruch auf Freistellung für die Weiterbildung“, sagte Bildungsminister Brodkorb. „Dieser Anspruch wird zukünftig das gesamte Jahr hindurch bestehen und unabhängig sein von den für die Erstattung vorgesehenen Haushaltsmitteln“, betonte der Minister.

Das neue Bildungsfreistellungsgesetz sieht auch zukünftig eine Erstattungszahlung an die Arbeitgeber vor. Ein Kernpunkt des Gesetzes ist dabei die Stärkung der politischen und ehrenamtsqualifizierenden Weiterbildungen. Daher werden zwei Drittel der Mittel für Erstattungen für diese Bereiche reserviert. Das verbleibende Drittel wird auch zukünftig für Erstattungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden können. Mit diesem Kompromiss soll verhindert werden, die Arbeitgeber in einem zu hohen Maße zu belasten. Um den Belangen der Arbeitgeber Rechnung zu tragen, wurde zudem eine Obergrenze für die Freistellung eingeführt. Des Weiteren wird es im Antragsverfahren deutliche Vereinfachungen für alle Beteiligten geben.

„Mit dem neuen Bildungsfreistellungsgesetz wird eine echte Grundlage für den Freistellungsanspruch in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen. Ich kann daher alle Beschäftigten nur ermuntern, ihren Anspruch wahrzunehmen und an Weiterbildungen im Rahmen der Bildungsfreistellung teilzunehmen, um ihr ganz persönliches Qualifikationsniveau zu steigern bzw. sich auf ein Ehrenamt vorzubereiten“, appellierte Bildungsminister Brodkorb.

Über die konkreten Änderungen wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu Beginn des kommenden Jahres informieren.

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Nach oben scrollen