Strandpavillon in Zippendorf steht unter Denkmalschutz

Ministerin Hesse: „Denkmalplakette auch Auszeichnung für die Eigentümerin“

Schwerin ist um ein Baudenkmal reicher: Der Strandpavillon in Zippendorf steht unter Denkmalschutz. Kulturministerin Birgit Hesse hat der Eigentümerin Inge Schneider heute die offizielle Denkmalplakette des Landes Mecklenburg-Vorpommern überreicht. Im Jahr 2002 gab es noch Planungen, das Gebäude wegen größerer Schäden und einer fehlenden Nutzung abzureißen.

„Der Pavillon bestimmt bis heute wesentlich den Charakter der Strandpromenade am südlichen Ufer des Schweriner Sees“, sagte Kulturministerin Birgit Hesse. „Dank der denkmalgerechten Sanierung und Nutzung des Gebäudes können wir den Strandpavillon so erleben, wie er früher einmal war. Insofern ist die Denkmalplakette nicht nur eine Auszeichnung für das Gebäude, sondern auch für das große Engagement und den Einsatz seiner Eigentümerin Inge Schneider“, betonte Hesse.

Der Strandpavillon in Schwerin-Zippendorf wurde nach Plänen des Schweriner Maurermeisters C. Mecklenburg für den Musikdirektor August Lau errichtet. 1922 legte der Schweriner Architekt Erich Bentrup Pläne für die Erweiterung des Pavillons nach Osten und Westen vor, die aber nur teilweise umgesetzt wurden.

Der zunächst als Café genutzte Pavillon steht in der Tradition der Pavillonbauten des frühen 19. Jahrhunderts, wie sie beispielsweise vom Schlossgartenpavillon in Schwerin (1837) oder den beiden Pavillons auf dem Kamp in Bad Doberan aus der Zeit um 1810 vertreten waren. In Zeiten des aufblühenden Tourismus in den 1920er Jahren war der Strandpavillon in Schwerin-Zippendorf eine beliebte Ausflugslokalität.

 

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

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