Markthändler auf Rädern drohen unzumutbare Belastungen

Die Bundesregierung hat entsprechend der neuen EU-Arbeitszeitrichtlinie auch die deutsche Fahrpersonalverordnung an die neuen Arbeitszeitbestimmungen anzupassen. In diesem Zusammenhang sollen bisherige Ausnahmetatbestände wegfallen, die Händlern mit mobilen Verkaufswagen eine Freistellung von den Regelungen der Fahrpersonalverordnung ermöglichten. Damit würden sich die Händler mit mobilen Verkaufswagen mit Regelungen konfrontiert sehen, die ihnen nur eine tägliche Arbeitszeit von […]

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