Verjährung

IHK zu Schwerin warnt vor Verjährungsfallen

Unternehmen können auf zivilrechtlichen Forderungen sitzen bleiben und damit viel Geld verlieren, wenn sie nicht bis zum Jahresende gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. `In vielen Fällen fällt nämlich der letzte Tag der Verjährungsfrist auf den 31. Dezember eines jeden Jahres,` weist IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus-Michael Rothe auf das Problem hin. Von entscheidender Bedeutung ist bei jeder Verjährungsfrist, […]

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IHK: Achtung! Verjährung droht zum Jahresende

Die IHK zu Schwerin weist alle Unternehmer darauf hin, dass am 31. Dezember bisher bestehende zivilrechtliche Forderungen verjähren können. Für Handelsvertreter ist sogar schon der 14. Dezember Stichtag. ´Viele Unternehmer sind sich der drohenden Verjährungsfalle gar nicht bewusst´, warnt IHK-Justitiar Siegbert Eisenach. Unternehmen können auf ihren alten Forderungen sitzen bleiben und damit viel Geld verlieren,

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