Öffentlichkeit wird bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung beteiligt
Vor Beginn jeder Badesaison werden die nach den Bestimmungen der Badegewässerlandesverordnung (BadegewLVO M-V) zu überwachenden Gewässer durch das Gesundheitsamt bestimmt. Diese werden dann der oberen Landesgesundheitsbehörde und der zuständigen Wasserbehörde gemeldet. Zudem wird es nach der BadegewLVO Bürgerinnen und Bürgern seit 2008 ermöglicht, sich an der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste zu beteiligen.
Vorschläge, Anregungen und Bemerkungen zur Bädergewässerliste sind bis zum 15. März 2011 an die Landeshauptstadt Schwerin zu richten:
Landeshauptstadt Schwerin
Amt für Bürgerservice
Gesundheitsamt
PF 11 10 42
19010 Schwerin
oder direkt an Christine Schulrath
Telefon: (0385) 545-2868
E-Mail: cschulrath @schwerin.de
Ein Kontaktformular findet sich auch im Internet unter www.schwerin.de, Stichwort Ordnung und Gesundheit – Gesundheitsdienste – Badegewässerinformation.
Für die Badesaison 2011 werden folgende Badegewässer in die Badegewässerliste aufgenommen und als EU-Badegewässer (große Anzahl Badender) geführt:
Schweriner See, Zippendorfer Strand
Schweriner See, Kalkwerder
Schweriner See, Am Reppin
Lankower See, Südufer
Lankower See, Nordufer
Ostorfer See, Kaspelwerder
Ostorfer See, Neumühle
Ziegelaußensee, C.-F.-Flemming-Klinik