CDU/FDP-Fraktion lehnt Tempo 30 auf innerstädtischem Ring ab

Ehlers wertet Bürgerentscheid zwar grundsätzlich positiv, sieht aber keine rechtliche Grundlage dafür

Die CDU/FDP-Fraktion in der Schweriner Stadtvertretung spricht sich gegen den Vorschlag der Stadtverwaltung zur Einführung eines generellen Tempo 30 auf dem innerstädtischen Ring aus. Gleichzeitig fordert die Fraktion, die Ampelschaltung zu optimieren und eine Sanierung des Straßenbelags auf dem Obotritenring in die Haushaltsplanungen für das Jahr 2012 aufzunehmen.

„In den bisherigen Ausschussberatungen konnte die Verwaltung die Notwendigkeit ihres Vorschlages bislang nicht schlüssig begründen. Selbst die Polizei hat dargestellt, dass die Geschwindigkeit nicht die Hauptursache für Unfälle auf dem Obotritenring ist. Der Obotritenring hat als vierspurige Hauptverkehrsstraße in der Innenstadt die Aufgabe, den Verkehr aufzunehmen und zügig aus der Stadt hinauszubringen. Mit der Einführung eines Tempolimits ist zu befürchten, dass viele Autofahrer künftig auf Nebenstraßen ausweichen. Wir fordern von der Verwaltung, dass sie Vorschläge zur Optimierung der Ampelschaltung vornimmt, die einen flüssigen Verkehr gewährleisten. Die Hamburger Allee kann hier ein Beispiel sein. Außerdem ist eine Sanierung des Straßenbelags zu planen. Dieser Wunsch wurde in Gesprächen mit betroffenen Anwohnern an unsere Fraktion herangetragen“, sagte der Fraktionsvorsitzende Sebastian Ehlers.

Den Vorschlag der LINKEN zur Durchführung eines Bürgerentscheids bewertet der Fraktionsvorsitzende zwar grundsätzlich positiv, sieht aber keine rechtliche Grundlage dafür. „Ich würde einen Bürgerentscheid zu diesem Thema begrüßen. Zumal sich die Verwaltung auf einen Beschluss aus dem Jahr 1993 bezieht, der schon damals mit einer äußerst knappen Mehrheit getroffen wurde. Es wäre deshalb sinnvoll, eine solch einschneidende Maßnahme durch die Bürgerinnen und Bürger legitimieren zu lassen. Da es sich bei der Frage aber um keine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Stadtvertretung gemäß unserer Kommunalverfassung handelt, ist ein Bürgerentscheid zum Tempo 30 leider rechtlich unzulässig“, erklärte Ehlers abschließend.

Quelle: Fraktion CDU-FDP

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