Die KKH Schwerin informiert: Hautkrebsvorsorge für Versicherte ab 35 Jahren kostenlos

Hautcheck wird ab Juli zur Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Schwerin, 30.06.2008 – Ab 1. Juli nehmen die Gesetzlichen Krankenkassen das Hautkrebs-Screening in ihren Leistungskatalog auf. „Zukünftig haben alle Versicherten ab dem 35. Geburtstag Anspruch auf eine Untersuchung im Zwei-Jahres-Rhythmus“, erklärt Annette Troschke, Leiterin des Serviceteams der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) in Schwerin. „Wir freuen uns, dass unsere Versicherten diese Vorsorgeleistung nun nicht mehr aus eigener Tasche zahlen müssen.“ Jährlich erkranken schätzungsweise rund 200.000 Menschen in Deutschland neu an Hautkrebs. Das höchste Hautkrebsrisiko haben die über 35-Jährigen.

Beim Hautcheck wird der komplette Körper auf verdächtige Flecken kontrolliert. „Die Untersuchung wird in der Regel von einem Hautarzt durchgeführt“, weiß Troschke. „Seit der Neuregelung dürfen aber auch Allgemeinmediziner mit der entsprechenden Qualifikation diese Vorsorge übernehmen.“ Bei Verdacht auf Hautkrebs wird der Patient dann an einen Fachmediziner überwiesen, der gegebenenfalls weitere diagnostische Maßnahmen einleitet.

Grundsätzlich gilt: Für die Behandlungschancen ist es wichtig, den Hautkrebs früh zu erkennen. „Den besten Schutz haben wir jedoch, wenn wir dem Hautkrebs vorbeugen“, meint Troschke von der KKH. „Wer das Hautkrebsrisiko minimieren möchte, sollte sich immer gut vor der Sonne schützen.“ Sonnendichte Kleidung und Sonnencremes mit hohem Lichtschutzfaktor vermindern das Risiko einen Sonnenbrand zu bekommen – vor allem in Kindheit und Jugend. Auf den Solariumsbesuch sollte ganz verzichtet werden. Zuviel Ultraviolette (UV) Strahlung, egal ob künstlich oder natürlich, schadet der Haut und erhöht das Krebsrisiko.

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