Eiszapfen an Gebäuden entfernen

Gebäudeeigentümer sind zur Beseitigung verpflichtet

In den vergangenen Wochen haben sich durch das extreme Winterwetter an Dachrinnen, Dach- und Gebäudeüberständen zum Teil sehr große Eiszapfen gebildet. Lösen sich die Zapfen ab, so stellen sie eine Gefahr für Passanten dar. Im schlimmsten Fall sind erhebliche Verletzungen nicht auszuschließen. Auch an Fahrzeugen die nahe an Gebäuden stehen, können Schäden durch die eisigen Brocken auftreten.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten sind Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden neben dem Winterdienst (Schneeräumung) auch verpflichtet, die hängenden Eiszapfen an ihren Gebäuden zu entfernen, wenn von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

„Das gilt natürlich besonders für Gebäude, die unmittelbar an eine Straße, einen Weg oder einen Bürgersteig grenzen. Wer selbst nicht in der Lage ist, diese Gefahr zu beseitigen, sollte ein entsprechendes Unternehmen (Dachdecker-, Zimmereibetriebe) beauftragen oder gegebenenfalls bei der Feuerwehr nachfragen“, sagt der Chef der Integrierten Leitstelle Westmecklenburg, Edwin Mörer. „Der Einsatz ist aber mit der Kostenpflicht für die Hausbesitzer verbunden.“

In den vergangenen Tagen war die Schweriner Feuerwehr bereits mehrfach im Einsatz, um die Gefahr der herabhängenden Eiszapfen an Gebäuden zu beseitigen.

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