Flüchtlingsrat: Armenische Familie aus Schwerin kann aufatmen

Die Härtefallkommission von Mecklenburg-Vorpommern hat in Ihrer Sitzung am 27. Juli 2009 den Antrag der armenischen Familie R. aus Schwerin positiv für die vier Kinder entschieden.

Jetzt hat der Innenminister der Entscheidung ebenfalls zugestimmt. Die Kinder erhalten nun eine Aufenthaltserlaubnis, sobald sie und ihre Eltern die Passpflicht erfüllen.
„Wir begrüßen diese Entscheidung sehr. Mit ihr werden die Integrationsbemühungen der Kinder und die humanitäre Härte im Falle einer Abschiebung für sie gewürdigt. Besonders auf Letzteres hatten wir immer wieder hingewiesen und gehofft, in Gesprächen mit der Oberbürgermeisterin und der zuständigen Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Schwerin eine Lösung für die Familie zu finden. Dieses war gescheitert“, so Doreen Klamann-Senz vom Flüchtlingsrat.
Der Flüchtlingsrat startete daraufhin eine Faxaktion und eine Unterschriftensammlung, an denen sich viele Bürger und Bürgerinnen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern beteiligten. Viele Menschen haben sich für das Schicksal der Familie R. interessiert. Der Flüchtlingsrat bedankt sich im Namen der Familie bei allen Menschen, die sie unterstützt und damit gezeigt haben, dass sie für einen weiteren Aufenthalt der Familie sind.
Die Ausländergesetzgebung und deren Auslegung führen immer wieder zu ähnlichen Situationen, dass Menschen, die zwar jahrelang hier leben, dennoch nicht wirklich hier ankommen dürfen. Kinder sind dabei häufig die Leidtragenden, obwohl sie am wenigsten dafür können. Die Entscheidung der Härtefallkommission für die Familie R. setzt hier ein positives Zeichen.
Hintergrund
Familie R. kommt ursprünglich aus Armenien, wo sie der kurdischen Minderheit der Jeziden angehört. 1999 kamen die Eltern mit ihren vier Kindern – damals zwischen 9 Jahren und 7 Monaten alt – nach Deutschland. Seitdem leben sie in Mecklenburg-Vorpommern. Nach langjährigen Aufenthalten in Flüchtlingsheimen konnte Familie R. 2006 endlich eine eigene Wohnung in Schwerin beziehen.
Sorgen hatte den Eltern vor allem die Zukunft Ihrer Kinder gemacht. Die beiden Ältesten stehen in Deutschland kurz vor dem Schulabschluss. Bei einer Abschiebung hätten sie ihre Schulausbildung in Armenien fortsetzen müssen – einem Land, dessen Sprache sie nach Angaben der Eltern nicht schreiben können. Der Schulabschluss hätte sich verzögert. Die Chancen auf einen guten Ausbildungsplatz oder Job wären sehr gering. Vollkommen unklar wäre auch gewesen, wovon Familie R. in Armenien hätte leben sollen. Eingliederungshilfen für Rückkehrer gibt es nicht. Das Land ist bitterarm und die Arbeitslosenrate hoch. Selbst wer Arbeit hat, ist wegen des niedrigen Lohnniveaus meist auf Hilfen angewiesen. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes leben 35 Prozent der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze.

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