Glück im Neuen Jahr: Skepsis bei Gewinnversprechen angebracht

Anstelle des Gewinns wartet Verkaufsveranstaltung

Zum Jahresbeginn wünscht man sich oft viel Glück. Für Frau J. aus Schwerin kann es wahr werden. Gleich fünf Einladungen zur Gewinnübergabe hat sie erhalten. Für jeden Dienstag im Januar ein Termin, an dem es Geld gibt. Insgesamt werden ihr Gewinne in Höhe von 15.786 Euro versprochen. Die Absender dieser Gewinnversprechen sind eine Bohmann-Lotterie, eine Auszahlungskanzlei Dr. Frank Schulze & Partner, eine Firma Erlebnisreisen und eine Auszahlungskanzlei GBR Gräfe Bünger Rolfes.

Die Gesetzeslage ist klar: Wer einen Gewinn verspricht, muss diesen auch übergeben. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass auf diesen „Veranstaltungen“ keine Gewinne ausgezahlt werden, sondern Verkaufsveranstaltungen stattfinden. Die Durchsetzung des Rechtsanspruches auf einen Gewinn, scheitert dann schon an einer nicht mitgeteilten vollständigen Anschrift. Auf den Anmeldungen ist immer nur ein Postfach angegeben.

Die Verbraucherzentrale rät daher allen „Gewinnern“, die Mitteilungen genau zu prüfen: „Kaufen Sie auf diesen Veranstaltungen nur etwas nach vorherigen Preisvergleichen. Sie haben zwar nach Abschluss eines Kaufvertrages bei Kaffefahrten grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht Ihrer Vertragserklärung. Jedoch ist es bei sofortiger Bezahlung des Kaufpreises, z. B. mit EC-Karte und PIN-Nummer, sehr schwer, auch das Geld zurückzuerhalten.“

NVZ MV

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