Hinweise zu Schneelast auf Dächern

Im Zusammenhang mit den starken Schneefällen erhalten Sie nachfolgend einige Hinweise und Informationen zur Schneebelastung, um kritische Situationen für die Tragsicherheit von Dachtragwerken, insbesondere bei Flachdächern, zu vermeiden:

a) Die Schneelast ist nur von der Dachform abhängig, nicht von der Gebäudeart (z. B. Kaufhalle, Carport etc.).

b) Unter Berücksichtigung, dass die auf Dächern rechnerisch anzunehmende Schneelast sich über die Zeit mit den technischen Regeln verändert hat (TGL, DIN alt, DIN neu) und dass Schnee trocken oder feucht sein kann, ist es problematisch, eine aus der rechnerischen Schneelast abgeleitete zutreffende Schneehöhe anzugeben.

Bei Flachdächern bis 30° Dachneigung kann als grobe Faustregel folgende Schneehöhe als unkritisch angesehen werden:

o lockerer Schnee 40 cm

o abgelagerter oder feuchter Schnee 20 cm

Werden die Werte wesentlich überschritten, sollte das Dach von Schnee beräumt werden.

c) Zu beachten sind Dachsprünge und Dachaufbauten u. ä., dort können sich Schneeverwehungen (so genannter Schneesack) bilden, die zu höheren Schneelasten führen.

Auch wenn diese Einflüsse in einer ordnungsgemäßen statischen Berechnung berücksichtigt sein müssten, sollten übermäßige Schneeverwehungen aus Sicherheitsgründen beräumt werden.

d) Bei Dächern ab 30° Dachneigung bis 60° bzw. 70° nimmt die rechnerische Schneelast linear bis auf null ab.

Diese Dächer sind im Allgemeinen hinsichtlich Schneelast weniger gefährdet, sofern das Abrutschen des Schnees nicht behindert wird (z. B. durch Brüstung, Schneefanggitter).

e) Im Zweifel sollten Gebäudeeigentümer in ihre Bauakten schauen (statische Berechnung) oder einen Tragwerksplaner zu Rate ziehen.

Die vorhandene Schneelast kann auch relativ einfach durch Messen bestimmt werden.
Eine bestimmte Schneemenge (über gesamte Schneehöhe bei bekannter Grundfläche, z. B. mittels Rohr) auftauen und wiegen.
Der auf 1 m² umgerechnete Wert ist mit der Schneelast der statischen Berechnung zu vergleichen (vereinfacht kann er mit 75 kp/m² (0,75 kN/m²) als Richtwert verglichen werden).

Aus gegebenen Anlass wird nochmals auf die „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten“ vom 25. Oktober 2006 hingewiesen. Diese finden Sie im Internetportal des Verkehrsministeriums M-V.

Nach oben scrollen