„Die durch das Inkrafttreten der GmbH-Reform neu initiierte Rechtsform der sogenannten ´Mini- GmbHs´ ist von den Unternehmern der Region Westmecklenburg sehr positiv angenommen worden, “ betonte Siegbert Eisenach, zuständiger Geschäftsbereichsleiter für Recht und Fair Play bei der IHK zu Schwerin.
In den vergangenen 12 Monaten wurden nahezu 100 dieser besonderen ´Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt)´, so die offizielle Bezeichnung, in das Handelsregister Schwerin eingetragen.
Die IHK Zu Schwerin wertet diese neue Rechtsform durchaus als Erfolg für den Gesetzgeber, konnte doch damit, wie geplant, eine deutsche Antwort auf die britische Limited gefunden werden.
Die Unternehmensgesellschaft kann bereits mit 1 EURO Stammkapital gegründet werden, wovon jedoch aufgrund der schnellen Überschuldung dringend abgeraten wird. Die meisten Unternehmergesellschaften weisen ein Stammkapital von über 1000 Euro auf. „Gerade für Existenzgründer wird diese Gesellschaft als Einstieg genutzt. Im Laufe der Jahre kann sich diese in eine `richtige GmbH` entwickeln.“ so Eisenach weiter.
Im Rahmen ihres Beratungsangebots stellt die IHK zu Schwerin Merkblätter zur Verfügung und führt kostenfreie Informationsveranstaltungen durch. Ansprechpartner: Ass. jur. Stefan Gelzer, Geschäftsbereichs Recht & Fair Play der IHK zu Schwerin, Tel.: 0385 5103-153, gelzer@schwerin.ihk.de