IHK Nord fordert: Verfügungszeitraum der Sommerferien auf 90 Tage erhöhen

Bessere Rahmenbedingungen für Tourismuswirtschaft nötig

Die Arbeitsgemeinschaft der 14 Norddeutschen Industrie- und Handelskammern (IHK Nord) fordert eine Ausweitung des Verfügungszeitraumes für die Sommerferien auf mindestens 90 Tage, um eine Entzerrung zu erreichen und den Unternehmen im touristischen Bereich bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen in einer längeren Saison bieten zu können.

Mit dieser Forderung reagiert die Kammergemeinschaft wiederholt auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.05.2008, in dem die Sommerferien für Deutschland für die Jahre 2011 bis 2017 festgelegt wurden. Dabei bewegt sich der gesamte Verfügungszeitraum für die Sommerferien in einem Zeitrahmen von 70 Tagen bis max. 84 Tagen.

Im Rahmen des Entwurfs zum genannten Beschluss wurde den IHKs zugesichert, dass der Forderung der Wirtschaft nach einem Verfügungszeitraum der Sommerferien von 90 Tagen nachgekommen werden kann und dieser Zeitraum bundesweit durchgängig auf über 90 Tage erhöht wird.

Doch genau das Gegenteil ist ab dem Jahr 2011 der Fall: Die größtmögliche Zeitspanne für die Sommerferien beträgt bundesweit dann max. 84 Tage, im Jahr 2014 ist diese sogar auf 70 Tage reduziert worden. Diese kurze Zeitspanne kommt deshalb zustande, weil im Jahr 2014 das Bundesland Nordrhein-Westfalen als erstes Land mit den Sommerferien am 7. Juli startet.

Da den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg zugestanden wurde, konstant den letzten Termin (Ende Juli bis Mitte September) in Anspruch zu nehmen, müsste im Rahmen eines rollierenden Systems eine Ländergruppe mindestens Mitte Juni mit den Sommerferien beginnen. Dann wäre auch ein Verfügungszeitraum von mehr als 90 Tagen zu erreichen.

Nach Meinung der IHK Nord stellt der Beschluss eine unhaltbare Situation dar und ist vor allem wirtschafts- und urlauberfremd. Für die Tourismusunternehmen ist diese angestrebte Regelung deshalb nicht akzeptabel, weil schon die gegenwärtige Gesamtdauer der Sommerferien von bundesweit 82 Tagen nicht ausreichend für die Branche ist. Die Kammergemeinschaft fordert deshalb eine Nachbesserung des Beschlusses.


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