IHK-Publikationen

IHK-Publikation: Buchführung und Unternehmensteuern für Existenzgründer/innen
Die IHK zu Schwerin gibt eine neue Publikation heraus, die Existenzgründer über die Grundzüge der Unternehmensbesteuerung und über die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns mit Hilfe der Buchführung informieren soll.

Die enthaltenen Informationen zielen in erster Linie auf gewerblich tätige Existenzgründer ab, allerdings finden auch Selbständige/Freiberufler nützliche Hinweise. Die Unterscheidung beider Einkunftsarten wirkt sich in vielerlei Hinsicht aus, so z. B. auf das Anmeldeverfahren, auf die Buchführungspflichten und auf die Frage der Gewerbesteuerpflicht.

>> IHK-Publikation: Gewinnermittlung durch „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine einfache Art, den laufenden Gewinn eines Geschäftsjahres zu ermitteln. Mit Hilfe einer Übersicht, in der Einnahmen und Ausgaben getrennt voneinander aufgezeichnet werden, wird ein Überblick über die Einnahmen- und Ausgabensituation hergestellt. Die Addition dieses Zahlenmaterials zum Jahresende stellt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung dar. Um Existenzgründern hier eine Erstinformation zu ermöglichen, hat die IHK zu Schwerin eine neue Publikation herausgegeben.

>> IHK-Publikation: Steuerfreien Ersatz von Reisekosten durch den Arbeitgeber
Reisekosten im Sinne der neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2008 sind Kosten, die so gut wie ausschließlich durch die berufliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers außerhalb seiner Wohnung und einer ortsgebundenen regelmäßigen Arbeitsstätte entstehen. Zu den Reisekosten zählen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Während die nachgewiesenen Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten ohne Begrenzung vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei ersetzt werden können, werden Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe bestimmter Pauschalen als nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn anerkannt. Sollten die dem Arbeitnehmer entstandenen Kosten vom Arbeitgeber nicht oder nicht bis zur steuerlich zulässigen Höhe ersetzt werden, verbleibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit des Abzugs als Werbungskosten im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung.

Bestellung: Die Publikationen können kostenlos bei der IHK zu Schwerin, Tel.: (03 85) 51 03-152, e-mail: fahden@schwerin.ihk.de bzw. online www.ihkzuschwerin.de, Rubrik ´Publikationen/Shop´ bezogen werden.

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