´Die deutsche Gesetzgebung verpflichtet Geschäftsführer, Vorstände und IT-Verantwortliche geeignete Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten zu ergreifen.Bei Nichterfüllung dieser Vorgaben drohen Bußgelder, Schadensersatzansprüche oder sogar Haftstrafen. Die Verpflichtung zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist im Bundesdatenschutzgesetz verankert´, zeigt Siegbert Eisenach, Leiter des Geschäftsbereichs Recht & Fair Play der IHK zu Schwerin, die Risiken im Datenschutzrecht auf. Die IHK zu Schwerin führt daher eine Veranstaltung ´Betrieblicher Datenschutz in der Unternehmenspraxis´ durch, in der die Rechte und Pflichten der Unternehmen im Datenschutz behandelt werden. Insbesondere werden dabei die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowie seine Bestellung erörtert.
Die IHK-Veranstaltung findet am Dienstag, dem 25.08.2009.2009, 17:00 – 19:00 Uhr, im Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Schwerin, Werkstr. 600, statt. Als Referent steht Rolf Hellwig, Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Die Veranstaltung ist kostenlos und wird in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Schwerin durchgeführt.