´Gekauft wie besichtigt´, ´Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung´ und andere Formulierungen sind in Kfz-Kaufverträgen geradezu typisch.
Sind sie aber auch zulässig? Gibt es diesbezüglich Unterschiede zwischen einem Verkauf an Unternehmer bzw. an Private?
Die Veranstaltung Dienstag, dem 23.09.2008, 17.00 bis 19:00 Uhr, in der IHK zu Schwerin, Raum 203, zu der interessierte Unternehmer herzlich eingeladen sind, gibt auf diese und andere Fragen rund um den Autoverkauf sachgerechte Antworten und wertvolle Tipps.
Durchgeführt wird die kostenlose Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Schwerin. Als Referent steht Jörg Borufka, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Wienecke, Ibendorf, Grüning, Ulrich & Borufka, Schwerin, zur Verfügung.
Anmeldungen für Interessierte bei der IHK zu Schwerin, Tel.: (03 85) 51 03-152, E-Mail: fahden@schwerin.ihk.de oder direkt online unter www.ihkzuschwerin.de, Rubrik ´Veranstaltungen´.