Flüchtlingsrat beteiligt sich an der Fortschreibung des Landesintegrationskonzeptes.
Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an der Fortschreibung des Landesintegrationskonzeptes. Er mahnt an, zukünftig Flüchtlinge in Integrations-maßnahmen umfassender einzubeziehen. Das Landesintegrationskonzept solle für alle Zuwanderer geöffnet sein, die in unserer Gesellschaft leben. Das bestehende Integrationskonzept des Landes soll in den nächsten Monaten fortgeschrieben werden. Die dem Konzept zugrunde liegenden Leitlinien beziehen Asylsuchende und Flüchtlinge ausdrücklich in die Integrationsbemühungen ein. Mit den Worten „soweit dieses im Hinblick auf den vorübergehenden Aufenthalt … sinnvoll erscheint“, wird hier aber zugleich eine Einschränkung gemacht. Flüchtlinge, deren Aufenthalt juristisch nicht auf Dauer angelegt ist, werden also derzeit nicht einbezogen und müssen bei angebotenen Maßnahmen keine Berücksichtigung finden. Im weiteren Konzept werden spezielle Integrationsbedarfe derzeit nicht aufgeführt. Flüchtlinge werden im Gegenteil ausgeschlossen, auch wenn sie sich wegen tatsächlicher oder rechtlicher Abschiebehindernisse geduldet auf Dauer in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Beispiele gibt es genug: Keine Bezahlung von Integrationskursen für Geduldete, Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen nicht für Menschen im ersten Jahr des Asylverfahrens, Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, die beispielsweise Kindern Besuche von Schulfreunden erschweren, und vieles andere mehr.Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern fordert daher, dass das Integrationskonzept niemanden ausgrenzen darf. Ulrike Seemann-Katz, die Vorsitzende, erklärt dazu: „Die Folge jahrelanger Ausgrenzung stellt ein besonderes Integrationshemmnis beispielsweise am Arbeitsmarkt dar. Flüchtlinge, die keine Möglichkeit zur Teilnahme an einem Sprachkurs hatten, können nur schwer Arbeit finden und ihren Lebensunterhalt sichern. Das Konzept sollte sich daher zukünftig an alle Flüchtlinge richten. Die spezielle Situation von Flüchtlingen sollte in jedem Arbeitsfeld Berücksichtigung finden.“ Die Realität zeigt: Es ist bei der Stellung eines Asylantrages nicht absehbar, wie lange sich der jeweilige Flüchtling in Deutschland aufhalten wird. Hinzu kommt, dass nur bei weniger als zwei Prozent aller Asylanträge Asyl erteilt wird. Dennoch werden nicht über 98 Prozent der Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, bereits nach kurzer Zeit wieder abgeschoben. Das bedeutet, dass eine relevante Anzahl von Menschen durch Nichtberücksichtigung als Zielgruppe von Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen ist, obwohl sie über lange Zeit hier leben, ihre Kinder größtenteils sogar für immer hier bleiben werden.
Die Stellungnahme des Flüchtlingsrates steht ab morgen auf der Internetseite http://www.fluechtlingsrat-mv.de/ zum Download zur Verfügung.
Heute kann die Stellungnahme per Mail unter naf@fluechtlingsrat-mv.de angefordert werden.