Der neue Mietspiegel 2010/2011 liegt druckfrisch vor. Seit dem Ende des gesetzlich regulierten Mietmarktes und mit Einführung von marktorientierten Vergleichsmieten in den neuen Bundesländern im Jahr 1997 erscheint der Schweriner Mietspiegel inzwischen zum siebten Mal.
Der Arbeitskreis Mietspiegel, dem unter anderem der Mieterbund Schwerin und Umgebung e.V., die beiden großen Schweriner Wohnungsunternehmen sowie der Ortsverein Haus & Grund Schwerin e.V. angehören, hat den neuen Mietspiegel beschlossen. „Der Schweriner Mietspiegel 2010/2011 wird, wie seine Vorgänger auch, zur Transparenz des Wohnungsmarktes in der Landeshauptstadt und zur Ermittlung von ortsüblichen Vergleichsmieten beitragen. Als Instrument zur Vermeidung von Mietstreitigkeiten hat sich der Mietspiegel in den vergangenen Jahren bestens bewährt“, so die Aussage der Mitglieder des Arbeitskreises bei der Beschlussfassung. „Unter www.schwerin.de/gutachterausschuss finden alle Interessierten den neuen Mietspiegel und seine Vorgänger sowie weitere Informationen zu diesem Thema zum Herunterladen“, ergänzt Ulrich Frisch, Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. „Natürlich bieten auch der Mieterbund in seiner Geschäftsstelle in der Dr.-Külz-Straße 18 (im Internet unter www.mieterbund-schwerin.-de) sowie der Ortsverein Schwerin von Haus & Grund e.V. in seiner Geschäftsstelle Heinrich-Mann-Straße 13 (im Internet unter www.haus-und-grund-mv.de) weitergehende Informationen und Beratungen an.“ Auch im BürgerBüro des Stadthauses ist der Mietspiegel gegen eine Schutzgebühr von 1 Euro in Papierform zu haben.
Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dies kann gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anhand einer Stichprobe erfolgen oder durch Verwendung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex. Der Verbraucherpreisindex liegt laut Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes im Oktober 2009 bei 107,0. Dies bedeutet gegenüber dem Index 105,6 vom Dezember 2007 eine Steigerung um 1,33 Prozent.
Die Entwicklung der Nettokaltmieten ist erst seit dem Jahr 2000 von gesetzlichen Regelungen unbeeinflusst. Lagen die durchschnittlichen Mieten in der Baualtersklasse – Neubau (Baujahr nach 1992) in den Jahren 2002/2003 noch zwischen 4,90 und 5,60 Euro/m², so ergeben sich heute durchschnittliche Mieten von 5,05 bis 5,80 Euro/m² in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße und der jeweiligen Ausstattung. Im modernisierten Altbaubestand schwanken die Mieten in dem zurückliegenden Zeitraum in einigen Teilbereichen doch erheblich. Ein Beispiel dazu: die Miete für eine 80 m² große Wohnung mit einer guten Ausstattung stieg im Mittel um 0,35 Euro/m² Wohnfläche. In den Großwohnsiedlungen Lankow / Weststadt / Großer Dreesch / Neu Zippendorf und Mueßer Holz sind die Mieten für modernisierte Wohnungen überwiegend konstant geblieben.
Nun zu dem vorliegenden aktuellen Mietspiegel. Die durchschnittlichen Wohnungsmieten in der Landeshauptstadt Schwerin schwanken je nach Ausstattung, Baualtersklasse und Größe der Wohnungen zwischen 3,75 Euro und 6,70 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für eine 85 m² große Wohnung in einem Gebäude, das 1970 errichtet und nicht durchgreifend saniert wurde, liegt die ortsübliche Vergleichsmiete bei 3,75 Euro/m². Für eine 38 m² große Wohnung im sanierten Altbau mit einer sehr guten Ausstattung (über 19 Ausstattungspunkte) ergibt sich eine ortsübliche Vergleichsmiete von 6,70 Euro/m². An folgenden für Schwerin typischen Wohnungen zeigen sich die Veränderungen zum letzten Mietspiegel:
– Für eine 65 m² große, durchschnittlich ausgestattete Wohnung in einem Gebäude, das nach 1993 errichtet wurde, ergibt sich eine Miete von 5,25 Euro/m².
– Für eine 55 m² große Wohnung in einem Gebäude aus den siebziger Jahren, das nach 1992 durchgreifend modernisiert wurde, weist der Mietspiegel eine Miete von 4,85 Euro/m² aus.
– Im modernisierten Altbaubestand zeigt die Tabelle für eine 65 m² große und gut ausgestattete Wohnung (16 Ausstattungspunkte) eine Miete von 5,25 Euro/m².
– Die Miete für eine 55 m² große, nicht modernisierte Wohnung in einem Gebäude aus den siebziger Jahren hat sich von 3,90 auf 3,95 Euro/m² erhöht.
– Im nicht modernisierten Altbaubestand ergibt sich für eine 45 m² große, durchschnittlich ausgestattete Wohnung (14 Ausstattungspunkte) eine Miete von 4,95 Euro/m².
Die Beispiele zeigen gegenüber dem Mietspiegel 2008/2009 eine Veränderung um 0,05 Euro/m². Der maximale Unterschied beträgt 0,10 Euro/ m².
Die traditionell gute Beteiligung der Schweriner Mieter und Vermieter haben den Mietspiegel in den letzten zehn Jahren zu einem Qualitätsprodukt werden lassen. Auch zukünftig hofft der Arbeitskreis Mietspiegel auf eine hohe Bereitschaft von Mietern und Vermietern, Daten zur Erstellung des Mietspiegels bereitzustellen.
Wenn sich in den Jahren 2008-2011 die Kaltmiete verändert, werden diese Mietangaben für den kommenden Mietspiegel benötigt. Unter www.schwerin.de/gutachterausschuss steht dafür schon jetzt ein Fragebogen zum Herunterladen bereit.
Foto: Stadt Schwein