Niederlage für den BUND – Gericht entscheidet für Bundesgartenschau GmbH

Vor dem Verwaltungsgericht Schwerin hat der Bund für Umwelt und Natur (BUND) eine Schlappe hinnehmen müssen. Der Richter entschied bei einem Vor-Ort-Termin, dass die BUGA GmbH im künftigen Naturgarten notwendige Baumpflegemaßnahmen durchführen darf. Der BUND wollte diese Arbeiten mit einer Einstweiligen Verfügung stoppen.

Die Bundesgartenschau Schwerin 2009 GmbH ist derzeit dabei, im Naturgarten an Wegen und am zukünftigen Spielplatz die Verkehrssicherheit herzustellen. Dazu werden Äste und einzelne Bäume, deren Standsicherheit nicht mehr gegeben ist, heraus geschnitten. Vorausgegangen waren umfangreiche Untersuchungen. In Baumgutachten wurde genau festgelegt, was in Einzelnen getan werden darf. Auf dieser Grundlage hatte die Untere Naturschutzbehörde die Genehmigung für die Pflegearbeiten erteilt. Der BUND hatte behauptet, dass mehr Bäume gefällt wurden, als genehmigt seien. Außerdem war er der Meinung, dass er in einigen Fällen hätte besonders beteiligt werden müssen.

Das Gericht entschied nun, dass die Arbeiten weitergehen dürfen. Zum Schutz der Vogelwelt ist allerdings der 15.März als gesetzlich festgeschriebener letzter Termin einzuhalten. Wenn im kommenden Winter weitere Schnittarbeiten im Naturgarten nötig werden sollten, ist im Einzelfall zu prüfen, ob der BUND anzuhören ist.

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