Schulvorbereitende Kinderuntersuchung bereits im Kindergarten

Entwicklungsauffälligkeiten im Bereich Sprache, Fein- und Grobmotorik frühzeitig erkennen

„Nach Änderung der Schulgesundheitspflegeverordnung mit dem nun gesetzlich verankerten zusätzlichen Angebot einer schulvorbereitenden Untersuchung bereits für Vier- bis Fünfjährige im Kindergarten sind in diesem Sommer in der Landeshauptstadt schon 177 Kinder untersucht worden“, berichtet Kinder- und Jugendärztin, Dr. Beate Kloesel vom städtischen Gesundheitsamt. „Auch Kinder, die nicht in eine Kita gehen, können sich untersuchen lassen. Eltern können gerne mit uns dazu einen persönlichen Termin vereinbaren.“

Ziel der Untersuchung ist es,  Entwicklungsauffälligkeiten im Bereich der Sprache, der Fein- und Grobmotorik frühzeitig zu identifizieren und durch eine rechtzeitige individuelle Förderung der Kinder möglichst zu beheben. Eine statistische Auswertung wird im nächsten Jahr erfolgen.

Die schulvorbereitende  Kindergartenuntersuchung für alle Kinder, die noch zwei Jahre Zeit bis zur Einschulung haben, ist eine kinderärztliche Beurteilung des vorschulischen Entwicklungsstandes. Sie erfolgt im Beisein der Eltern; auf jeden Fall in der vertrauten Umgebung des Kindergartens und auf Wunsch auch mit der Bezugs-Erzieherin.

„Die Zunahme von schon frühzeitig erkennbaren Entwicklungsauffälligkeiten unserer Kinder, die später vor allem zu Verhaltensproblemen und Lernstörungen in der Schule führen können, war in Mecklenburg-Vorpommern Anlass, diese Untersuchung einzuführen“, erläutert Dr. Beate Kloesel, die beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt für die Schuluntersuchungen zuständig ist. Die Untersuchung werde im  Prinzip für alle Kinder angeboten. Die Ärztin rät jedoch besonders jenen Eltern zur Nutzung dieser neuen Untersuchungsmöglichkeit, deren Kinder im Kindergarten oder auch zu Hause Bewegungs- oder Sprach-Auffälligkeiten zeigen. Es werden aber auch das logische Denkvermögen überprüft sowie die ersten frühmathematischen Fähigkeiten. Auch die Ebene der Sozialkompetenz ist in Ansätzen beurteilbar. Das Seh- und Hörvermögen und eine Beratung über den Impfstand des Kindes gehören ebenfalls zum Umfang der Untersuchung. Nach der Untersuchung werden im Gespräch mit den Eltern  und Erziehern Möglichkeiten einer  individuellen und ressourcenorientierten Förderung erörtert. Damit ist es nun schon viel früher möglich, den Weg bis zur Schule optimal zu gestalten.

Hintergrund: Schulmedizinischer Dienst
Die Aufgaben des kinder- und jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes sind vielfältig. Bekannt ist vor allem die Einschuluntersuchung, die jährlich zwischen Dezember und April für alle Einschüler des kommenden Schuljahres verpflichtend ist und die Schulreife aus medizinischer Sicht aufzeigt.

Neben der Einschuluntersuchung werden jedoch auch Schulreihenuntersuchungen bei den Schülern der 4. und 8. Klassen durchgeführt, außerdem für alle Kinder in Förder- bzw. Sonderschulen. Dies verordnet das Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Kultusministerium. Anwendungsbereich, Zeitpunkt, Art und Umfang der regelmäßigen Untersuchungen sind genau definiert. Ziel soll sein, Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und den Gesundheits- und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen festzustellen, soweit dies vor allem für schulische Entscheidungen bedeutsam ist. Daher werden diese Untersuchungen auch als schulärztliche Untersuchungen bezeichnet. Dokumentation und statistische Auswertung der Untersuchungen sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Ein länderübergreifender Vergleich der Kindergesundheit ist somit möglich und damit auch der erste Schritt zur Schaffung von Konsequenzen bei längerfristigen auffallenden Tendenzen, z.B. Übergewicht, Rückenhaltungsschwächen, Verminderung des Hörvermögens.

Quelle: Landeshauptstadt Schwerin

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