Prägende historische Substanz des Stadtkerns soll erhalten werden
Mit der Ausweisung von vier weiteren Denkmalbereichen soll die Unterschutzstellung des historischen Stadtkerns von Schwerin bis zum Jahresende komplettiert werden. Nachdem zu Jahresbeginn die Schelfstadt, die Westliche Paulsstadt und die Altstadt als Denkmalbereiche ausgewiesen wurden, kommen nun der Ostorfer Hals, die Südliche Feldstadt, die Lutherstraße sowie die Burgseestraße/Jägerweg hinzu.
Ziel der Unterschutzstellung dieser vier Ensembles ist die Erhaltung des historischen Grundrisses sowie des Erscheinungsbildes der baulichen Anlagen und Strukturen, die durch ihre historische Substanz geprägt werden.
Gemäß Denkmalschutzgesetz MV liegt die Zuständigkeit für die Ausweisung der Denkmalbereiche bei der unteren Denkmalschutzbehörde. „Wir befördern mit dem Schutz dieser Bereiche auch das gemeinsame Anliegen von Stadt und Land, die Aufnahme des Schweriner Schlossensembles in die Welterbeliste der UNESCO durch flankierende Maßnahmen zu befördern“, so Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow.
Die ausgewiesenen Denkmalbereiche ermöglichen dem Eigentümer die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen, wenn die Maßnahmen vor Beginn ihrer Ausführung mit den zuständigen Denkmalbehörden abgestimmt worden sind. Damit werden Investitionen auch dort ermöglicht, wo kein anderes Förderinstrument bereit steht.
Quelle: Stadt Schwerin