Dringend ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht

Für die Durchführung des Bürgerentscheides am 27. April 2008 ruft die Gemeindewahlbehörde alle Wahlberechtigten der Landeshauptstadt Schwerin auf, sich als ehrenamtliche Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen. In der Landeshauptstadt wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit drei Monaten in Schwerin […]

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