IHK: Achtung, alte Mahnbescheidsformulare werden ungültig!

Die Antragsformulare zum automatisierten Mahnverfahren wurden im letzen Jahr erneuert. Alte Vordrucke dürfen nur noch bis zum 30.04.2008 aufgebraucht werden. Die IHK zu Schwerin weist darauf hin, dass die Verwendung unzulässig wird. ´Gläubiger von Forderungen riskieren mit der Verwendung alter Formulare die Zurückweisung ihres Mahnantrages´, warnt IHK-Justiziar Siegbert Eisenach. Vorsorglich sollten Restbestände durchgesehen und bei […]

IHK: Achtung, alte Mahnbescheidsformulare werden ungültig! mehr »