Widerspruchsrecht auf Weitergabe von Daten nach dem Landesmeldegesetz M-V

Gemäß Paragraph 36 des Landesmeldegesetzes M-V macht die Meldebehörde öffentlich bekannt, dass die Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, der Weitergabe folgender Daten aus dem Melderegister zu widersprechen: – der Übermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen (§ 35 Abs. 1 […]

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