Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für Landtagswahl gesucht

Am 4. September 2011 findet die Wahl zum 6. Landtag in Mecklenburg-Vorpommern statt.

Die Gemeindewahlbehörde der Landeshauptstadt Schwerin ist für das Stadtgebiet mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl betraut. Die Behörde ist zuständig für die Bildung der Wahlbezirke, die Bestimmung der Wahlräume und die Berufung der Wahlvorstände. Um diese Aufgaben bewältigen zu können, ist die Stadt auf die ehrenamtliche Mitarbeit der Wahlberechtigten angewiesen.

„Für die Besetzung der in den allgemeinen Wahlbezirken zu bildenden Wahlvorstände bitte ich die im Stadtgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen, mir wahlberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner zu nennen, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben“, ruft Oberbürgermeisterin und Gemeindewahlleiterin Angelika Gramkow auf. Eingereicht werden können die Vorschläge bis zum 29. April 2011. „Des Weiteren möchte ich alle Wahlberechtigten der Landeshauptstadt aufrufen, in den Wahlvorständen am 4. September 2011 mitzuarbeiten. Insgesamt wird die Hilfe von rund 600 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in den allgemeinen Wahlvorständen benötigt, um die Wahl zu gewährleisten.“

Die Vorschläge der Parteien und Wählergruppen sowie die Bereitschaftserklärungen von interessierten Wahlberechtigten richten Sie bitte an:

Landeshauptstadt Schwerin
Die Oberbürgermeisterin
Wahlbehörde
Am Packhof 2-6
Postfach 11 10 42
19010 Schwerin

Tel.: (0385) 545-1746, -1747
Fax: (0385) 545-1749
E-Mail: wahlhelfer@schwerin.de.

Unter anderem gehört zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes das Überwachen der Wahlhandlung im Allgemeinen, die Wahrung der Geheimhaltung der Wahl, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe im Wahlraum, die  Beschlussfassung  über die Zulassung oder Zurückweisung einer wahlberechtigten Person, die Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmzetteln und Stimmen sowie das Ermitteln und Feststellen des Wahlergebnisses für die Landtagswahl.

Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Wahlvorstand ausüben. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

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