Zukunft der TheaterThekenNacht unsicher

Wegen Sozialgerichtsurteils keine Durchführung 2016 möglich

 

Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin (Foto: Silke Winkler)Nach einem Urteil des Schweriner Sozialgerichts vom 15. März 2016 muss die Abrechnung der Gagen der Künstlerinnen und Künstler bei der TheaterThekenNacht des Mecklenburgischen Staatstheaters Schwerin in Zukunft unter anderen Maßgaben erfolgen. Das Gericht ist damit der Auffassung der Sozialversicherungsträger gefolgt, dass die Beschäftigten des Mecklenburgischen Staatstheaters teilweise nicht selbstständig für die TheaterThekenNacht tätig gewesen sind, obwohl diese freiwillig daran teilnahmen und ihre Programme größtenteils selbstständig ausgewählt und erarbeitet hatten.

„Wir respektieren selbstverständlich das Urteil. Die Durchführung der ThekenNacht in der Trägerschaft des Mecklenburgischen Staatstheaters ist damit zukünftig allerdings nicht mehr kostendeckend möglich. Wir suchen mit Partnern nach einer Alternative, damit die beliebte und erfolgreiche Veranstaltung weitergeführt werden kann“, so der designierte Generalintendant und Geschäftsführer des Mecklenburgischen Staatstheaters, Lars Tietje. „Im Herbst 2016 wird es zunächst keine ThekenNacht geben können, sie muss in eine andere Trägerschaft überführt werden. Das Mecklenburgische Staatstheater wird diese selbst nicht mehr veranstalten, setzt sich aber dafür ein, dass auch zukünftig Künstlerinnen und Künstler des Theaters das Programm der ThekenNacht bereichern.“

 

Quelle: Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin

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