6. November ist Darmtag: Kaufmännische Krankenkasse rät zur Darmkrebsvorsorge

Ab 55 Jahren haben Versicherte Anspruch auf Darmspiegelung

Schwerin, 04.11.2008 – Eine Koloskopie steht allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Vorsorgeleistung beziehungsweise Früherkennungsuntersuchung ab 55 Jahren zu. Darauf macht die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) anlässlich des Darmtages am 6. November aufmerksam. „Zehn Jahre nach der ersten Koloskopie besteht Anspruch auf eine weitere Darmspiegelung“, sagt Sven Gäsert, Leiter des Serviceteams der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) in Schwerin.

Zuvor steht allen gesetzlich Versicherten ab dem Alter von 50 Jahren zur Darmkrebsfrüherkennung jährlich ein so genannter Hämokulttest zu Lasten der gesetzlichen Kassen zur Verfügung. Gäsert: „Mit dem Schnelltest kann untersucht werden, ob sich Blut im Stuhl befindet.“ Wenn keine Darmspiegelung erfolgt, können die Versicherten den Test ab einem Alter von 55 Jahren alle zwei Jahre vornehmen und auswerten lassen.

Bei einem Krankheitsverdacht steht gesetzlich Versicherten grundsätzlich zu jeder Zeit eine Darmspiegelung zu. Auch bei den Koloskopien gilt der GKV-Grundsatz, dass die Versicherten alle medizinisch notwendigen Leistungen jederzeit in Anspruch nehmen können. Bei einem Verdacht auf eine Darmkrankheit sollte der behandelnde Arzt konsultiert werden.

Weitere Informationen zur Darmkrebsvorsorge sind direkt im KKH-Servicezentrum in Schwerin oder unter der Telefonnummer 0385 512 718 erhältlich.

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