Ehrenamtliche gewährleisten ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl
Die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 22. September wird nach Angaben der Kreiswahlleitung in der Landeshauptstadt von insgesamt 650 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer abgesichert, darunter 60 Hilfskräfte, die z. B. Kurierfahrten durchführen oder Wahlunterlagen entgegennehmen. „Wir danken allen, die unserem Aufruf gefolgt sind und sich freiwillig für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, auf die Dreiviertel der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer entfallen“, meint Kreiswahlleiter Dr. Wolfram Friedersdorff.
Zur Übernahme eines Wahlehrenamtes ist grundsätzlich jede wahlberechtigte Person verpflichtet. Die Wahlvorstände sorgen für die ordnungsmäßige Durchführung der Wahl. Die Aufgaben sind im Bundeswahlgesetz bzw. in der Bundeswahlordnung geregelt. Hierunter fallen beispielsweise die Öffnung des Wahlraumes um 8:00 Uhr, die Feststellung der Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler, die Ausgabe von Stimmzetteln, die Schließung des Wahlraumes um 18:00 Uhr sowie die anschließende Auszählung der Stimmzettel und Feststellung des Wahlergebnisses. Mitglieder in Wahlvorständen erhalten in Schwerin das in der Bundeswahlordnung festgeschriebene Erfrischungsgeld in Höhe von 21,00 Euro.
Quelle: Landeshauptstadt Schwerin