attac: CBL-Verträge illegal

Heute erreichte Schwerin-NEWS ein offener Brief der attac Schwerin an den Oberbürgermeister.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claussen,
nach dem US-Senat hat nun auch das US-Repräsentantenhaus einem Steuer-Änderungsgesetz zugestimmt. Mit einer Ratifizierung ist unmittelbar nach der amerikanischen Präsidentschaftswahl zu rechnen. In der zum Beschluss stehenden Gesetzesvorlage werden die Cross-Border-Leasing Geschäfte, wie sie mit der Wasser- und Abwasserversorgung getätigt wurden, zu dem erklärt, was sie unserer Meinung nach immer waren: illegal.
Dieser Einschätzung folgend werden nicht nur neue CBL Verträge ausgeschlossen. Es wird in der vom Senat verabschiedeten Fassung des Gesetzes auch sichergestellt, dass der amerikanische sog. Investor aus „alten“ CBL Verträgen mit nicht-amerikanischen Vertragspartnern ab Bilanzjahr 2005 keine steuerlichen Vorteile mehr ziehen kann.
Mehr noch: Sollte sich bei diesen Verträgen herausstellen, dass es sich um Scheingeschäfte handelt, werden Schadensersatzforderungen des amerikanischen Staates folgen!
Der sog. Investor wird versuchen diesen Schaden auf den Vertragspartner, also das kommunale Unternehmen, abzuwälzen – mit möglicher Weise verheerenden finanziellen Folgen für die Bürger und Steuerzahler.
Nun wissen wir ja, denn genau auf diese Spitzfindigkeit war man ja hierzulande immer besonders stolz, dass das Ziel der meisten kommunalen CBL Verträge genau darin bestand: Ein Scheingeschäft durchzuziehen, bei dem das kommunale Unternehmen den so genannten Barwertvorteil erhält, gleichzeitig das Vertragsgut in eine rechtliche Grauzone gerückt wird, indem man 2 Eigentümer installiert – einen amerikanischen und einen deutschen – und eine Investition nur vorgegaukelt wird.
Hier kommt ein Punkt zum Tragen, vor dem wir immer gewarnt haben:
Die Geheimhaltung der Verträge.
Es wird nämlich von der Formulierung der jeweiligen Verträge abhängen, inwieweit diese Schadensersatzforderungen für die kommunalen CBL Partner finanzielle Konsequenzen haben werden.
Nicht ermutigend ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Gerichtsstand in allen CBL Verträgen New York ist, der Vertrag also im Streitfall nach amerikanischem Recht interpretiert wird. Ein Faktum, vor dem wir auch immer wieder gewarnt haben.
Hiermit stellen wir den Antrag und fordern Sie auf:
– Legen Sie alle CBL Verträge offen.
– Klären Sie die Schweriner Bürger über Ihre dramatische Fehleinschätzung der so genannten „beherrschbaren Risiken“ auf.
– Legen Sie offen, was da auf die Schweriner Bürger zukommt.
– Legen Sie dar, welche Vorkehrungen Sie zu treffen gedenken, um den zu erwartenden finanziellen Schaden für die Stadt Schwerin in den kommenden Haushaltsjahren abzudecken.
Denn das volle Risiko – und auch darüber bestand nie ein Zweifel – dieser nun auch offiziell illegalen Geschäfte tragen wir Bürger. Die Bürger haben ein Recht zu erfahren, wie Sie als Oberbürgermeister bei diesen nun auch offiziell illegalen Geschäften Ihrer Verantwortung nachkommen werden.
Hochachtungsvoll,
attac Schwerin
Arbeitskreis Privatisierung
karsten jagau
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