Aufruf des Gemeindewahlleiters – Europa- und Kommunalwahlen am 7. Juni 2009

Am 7. Juni 2009 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland und in Mecklenburg – Vorpommern die Kommunalwahlen statt.

Die Gemeindewahlbehörde der Landeshauptstadt Schwerin ist für das Stadtgebiet mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen betraut. Ihr obliegt u.a. die Bildung der Wahlbezirke, die Bestimmung der Wahlräume und die Berufung der Wahlvorstände. Für die Durchführung der übertragenen Aufgaben ist die Landeshauptstadt Schwerin auf die ehrenamtliche Mitarbeit der Wahlberechtigten angewiesen.

„Für die Besetzung der in den allgemeinen Wahlbezirken zu bildenden Wahlvorstände fordere ich die im Stadtgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir wahlberechtigte Einwohner namhaft zu machen, die Interesse an der Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben. Um die Einreichung  der  Vorschläge  bitte ich bis zum 27. Februar 2009“, sagt Gemeindewahlleiter Dr. Wolfram Friedersdorff. „Des Weiteren richtet sich dieser Aufruf an alle Wahlberechtigten der Landeshauptstadt Schwerin. Ich bitte Sie um Ihre Mitarbeit in den Wahlvorständen am 7. Juni 2009. Insgesamt werden rund 900 ehrenamtlich Mitwirkende benötigt, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen zu gewährleisten. Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes zählen u.a. die Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen, die  Wahrung der Geheimhaltung der Wahl, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe im Wahlraum, die  Beschlussfassung  über die Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers, die Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmzetteln und Stimmen sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses für die Europa- und Kommunalwahl.

Demokratie lebt vom Mitmachen.  Machen auch Sie mit!“

Die Vorschläge der Parteien und Wählergruppen sowie die Bereitschaftserklärungen von interessierten Wahlberechtigten richten Sie bitte an:

Landeshauptstadt Schwerin, Die Oberbürgermeisterin, Wahlbehörde, Am Packhof 2-6, Postfach 11 10 42, 19010 Schwerin (Tel. 0385 / 545 1745 , 545 1746 und Fax. 0385 / 545 1749)

bzw. per E-Mail an:  wahlhelfer@schwerin.de.

Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter dürfen nicht die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Wahlvorstand ausüben. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die in § 9 Bundeswahlordnung und § 74 Abs. 3  Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern genannten Personen ein Wahlehrenamt ablehnen dürfen.

Die Mitglieder von Wahlorganen haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

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