Badegewässerliste nach Badegewässerlandesverordnung

Öffentlichkeit wird bei Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung beteiligt

Das Gesundheitsamt bestimmt vor Beginn der Badesaison die Gewässer, die nach den Bestimmungen der Badegewässerlandesverordnung (BadegewLVO M-V vom 6.Juni 2008) überwacht werden sollen, und meldet sie der oberen Landesgesundheitsbehörde und der zuständigen Wasserbehörde.

Nach § 11 dieser BadegewLVO haben Interessierte die Möglichkeit, sich an der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste zu beteiligen.

Für die Badesaison 2009 werden folgende Badegewässer in die Badegewässerliste aufgenommen und als EU-Badegewässer (große Anzahl Badender, Förderung des Badens) geführt:

Schweriner See, Zippendorfer Strand
Schweriner See, Kalkwerder
Schweriner See, Am Reppin

Lankower See, Südufer
Lankower See, Nordufer

Ostorfer See, Kaspelwerder
Ostorfer See, Neumühle

Ziegelaußensee, C.- F.- Flemming- Klinik

Ihre Vorschläge, Anregungen und Bemerkungen richten Sie bitte bis 30.März 2009 an:

Landeshauptstadt Schwerin
Bürgeramt
Gesundheitsamt
PF 11 10 42
19010 Schwerin

oder direkt an Christine Schulrath
Telefon: 545- 28 68
E-Mail: cschulrath @schwerin.de

Die Badegewässerliste und ein Kontaktformular finden Sie auch im Internet unter www.schwerin.de, Stichwort Gesundheitsdienste-Badegewässerinformation.


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