Bis wann hat mein Kind Anspruch auf Kindergeld?

Agentur für Arbeit Schwerin informiert über Kindergeldzahlungen für Schulabgänger

„Mit dem Ende der Schulzeit und der Aufnahme eines Studiums oder einer Berufsausbildung können sich Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben“, erklärt Adelheid Panzer, Leiterin der Schweriner Familienkasse.

Grundsätzlich wird Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zum 25. Lebensjahr weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Schulende innerhalb der folgenden vier Monate ein Studium, eine Ausbildung in einem Betrieb bzw. einer Schule oder aber ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. einen sonstig anerkannten Freiwilligendienst beginnen. Wer in dieser Zeit keinen Ausbildungsplatz finden konnte, muss seine Bemühungen hierzu nachweisen. Das kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber/in um eine Ausbildungsstelle bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung. Zu beachten ist, dass ein Anspruch auf Kindergeld in den genannten Fällen nur besteht, wenn die zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge des Kindes pro Kalenderjahr nicht mehr als 8.004 Euro betragen. Bei der Ermittlung der zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge werden je nach Fallgestaltung bestimmte Abzugsbeträge berücksichtigt.

Vor dem 18. Geburtstag eines Kindes erhalten die Kindergeldberechtigten rechtzeitig von ihrer Familienkasse die Unterlagen für die jeweiligen Nachweise automatisch zugesandt.

Weitergehende Informationen, Merkblätter und Vordrucke zum Kindergeld stehen im Internet unter: www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801-546337 (01801 – KINDER)* angefordert werden.
*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min

Quelle: Agentur für Arbeit Schwerin

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