Bündnisgrüne protestieren- Stadtverwaltung legitimiert die Abweisung verletzter und herrenloser Katzen

Es sehr erstaunlich,mit welcher Unkenntnis der Sachlage sich einige Stadtvertreter in eine Diskussion über das Tierheim drängen lassen, ohne überhaupt den Ansatz einer Bemühung zu zeigen, sich wenigstens vor Ort kundig zu machen, sich andererseits aber auf Grundlage gezielt gestreuter Fehlinformationen eine Meinung bilden, die mit der Realität wenig oder nichts gemein hat. Der Tierschutz ist nicht allein am finanziellen Aufwand zu messen, aber die Landeshauptstadt hat seit Jahren einen sehr großen Beitrag in Sachen Tierschutz geleistet. Das Tierheim wurde aus städtischen Mitteln erbaut und im August 1995, großzügig ausgestattetet, in Betrieb genommen. Zusätzlich wurde die Bewirtschaftung mit unvergleichlich hohen Mitteln unterstützt. Welche andere Stadt der Bundesrepublik bezahlte je fast 1,40 € pro Einwohner für den Betrieb eines Tierheims? Der frühere Betreiber hat bis 2007 in großem  Umfang Fördermittel, Mitgliederbeiträge und Spenden für den weiteren Tierheimausbau und freiwillige Aufgaben des Tierschutzes, wie die Behandlung verletzter Tiere und allein jährlich 6000,00 € für die Kastration weiblicher Katzen eingesetzt. Extremen Tierschützern der Stadt war dies alles nicht genug, besonders einige wenige Katzenfreunde waren es, die ständig Geld für die Fütterung der durch sie betreuten wilden und angelockten Katzen und die Unterbringung der frei lebenden Katzen im Tierheim forderten. Es ist völlig widersinnig, diese wilden und evtl. futterzahmen Tiere im Tierheim einzusperren, dies wäre tatsächliche Tierquälerei. Auch wenn diese Katzenpopulation sich aus vormals zahmen Tieren entwickelt hat, handelt es sich um überwiegend nicht wirklich zähmbare Tiere. Die einzig richtige Maßnahme ist die verhaltene Fütterung zur Sicherung der Gesundheitskontrolle und der Kastration der weiblichen Tiere. Die anhänglichen Katzen wurden im Tierheim aufgenommen und bis zur Neuvermittlung betreut. Die nicht zähmbaren Katzen wurden nach der Kastration und Impfung in den meisten Fällen in den ursprünglichen Lebensraum zurückgesetzt, dies entspricht der Empfehlung des Deutschen Tierschutzbundes und ist bundesweit üblich.
Es ist falsch, dass die Neuausschreibung auf Grund langjährig bestehender Unzufriedenheit mit der Arbeit des Tierheims erfolgte, so die Fehlinterpretation der Herren Haferbeck und Horn. Der frühere Betreibervertrag lief zum 31.12.2008 regulär aus. In Kenntnis der unverhältnismäßig hohen Finanzbelastung für die Stadt war ein neuer Vertrag einfach zwingend nötig, zumal der Vorstandswechsel im bisherigen Betreiberverein Tierschutzverband in unangemessenen Forderungen gegenüber der Stadt mündete und eine sachbezogene vernünftige Diskussion kaum möglich war.
Die erheblichen Auseinandersetzungen zwischen dem Vereinsvorstand des Tierschutzverbandes auf der einen Seite und der Vereinsbasis und Mehrheit der Tierheimmitarbeiter auf der anderen Seite, führte zur Neugründung des jetzigen Betreibervereins  Tierheim- und Tierschutzfreunde Schwerin e.V. und zum Austritt bzw. Rückzug von rund 80 % der Mitglieder aus dem vormaligen Betreiberverein Tierschutzverband.

Wenn als Grundlage für die Beruhigung der Gesamtsituation z.B. eine praktikable Lösung für verletzt aufgefundene, herrenlose Katzen dienen sollte, kann dazu nur gesagt werden, dass diese Problematik im langjährigen Tierheimbetrieb in Schwerin nie Grund irgendwelcher Irritationen war und sicher auch für den jetzigen Betreiber nicht sein wird. Im Interesse des betroffenen Tieres und der öffentlichen Ordnung wird entsprechend der Gefährdungssituation gehandelt. Zur Praxis ist festzustellen, dass eine kranke herrenlose Katze nicht von einem Bürger eben mal so eingefangen und zum Tierarzt gebracht werden kann, dazu bedarf es einiger Sachkenntnis und entsprechender Gerätschaften wie Falle oder Fangnetz. Auch dann sind fremde Personen kaum in der Lage, solche Tiere zu fangen. Es dürfte also kein Problem sein, die Fangaktion mit dem Ordnungsamt oder Veterinäramt vorher zu besprechen.

Ein durch einen Unfall verletztes Tier wird im Rahmen des vertraglichen Auftrages nach Aufforderung durch die Ordnungsbehörden vom Tierheim aufgenommen. Das Tierheim kann allerdings allein aus veterinärhygienischen- , aber auch aus Tierschutzgründen nicht die frei lebenden Katzen der Stadt Schwerin oder wie zuletzt üblich sogar Katzen aus Sternberg und Strahlendorf aufnehmen und in enge Käfige oder Stuben einsperren, dies übrigens höchstwahrscheinlich zu Lasten der Schweriner-Stadtkasse.

Wenn Tierschutzvereine der Stadt Schwerin sich freiwillig der Versorgung frei lebender Katzen verschrieben haben, so ist es sicher legitim, die Stadtverwaltung auf ihre Probleme hinzuweisen und um Hilfe und Unterstützung zu bitten. Dabei sollte jedoch mit einem vernünftigen Maß gemessen werden und eigene Mittel entsprechend sinnvoll wirklich für die Tiere eingesetzt werden.

Der Tierschutzverband z.B. verfügte 2008 über mindestens 30.000,00 € Vereinsmittel, hat aber schon ab Oktober 2008 die Übernahme der Kastrationskosten für Katzen eingestellt und die Tierarztrechnung für Katzenkastrationen in Höhe von rund 2000,00 € bis heute nicht beglichen. Die gesamten aus Spendenmitteln für das Tierheim erworbenen Baumaterialien für dringend nötige Reparatur- und Rekonstruktionsmaßnahmen und Ausrüstungsgegenstände wie z.B. alle Katzenfallen wurden dem Tierheim entzogen und sind auf dem Hof der Vereinsvorsitzenden gelagert!  Warum und wofür?

Dies sind unhaltbare Zustände und nicht die Unterstellung, es ginge im von der Oberbürgermeisterin einberufenen Katzentisch „nicht primär um Tierschutz…….“
Auf Anregung der Oberbürgermeisterin wurde mit dem jetzigen Betreiber des Tierheims die Kostenübernahme für die Kastration frei lebender Katzen in Höhe von  2000,00 € vereinbart.
Die im neuen Tierheimvertrag fixierten Aufgaben sind anspruchsvoll und die verfügbaren Mittel knapp bemessen und trotzdem wird der neue Betreiber die Aufgabe zum Wohl der ihm anvertrauten Tiere erfüllen. Dabei helfen jedoch nicht die zahlreichen Beschwerden von „Tierschutzvereinen und besorgten Bürgern“, bei denen es sich um sieben oder acht Personen handelt, die z.T. schon seit 1990 mit unrealistischen Forderungen alle Bemühungen einer der Sache des Tierschutzes dienende gedeihliche Zusammenarbeit zu stören versuchen.

Rainer Strelow

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