DIE LINKE: Haushalt durch Holgersson- Sanierung geringer belastet

Investitionspakt Bund-Länder-Gemeinden: Land bleibt Förderrichtlinie schuldig

Der Haushalt wird durch den Mehrbedarf für die Sanierung von Fassade und Fenster der Holgersson- Schule deutlich weniger belastet als ursprünglich angenommen. Der amtierende Oberbürgermeister Wolfram Friedersdorff (DIE LINKE) teilte auf der gestrigen Stadtvertretersitzung mit, dass auf dem Treuhandkonto „Großer Dreesch“ rund 360 T € aus Einnahmen von Ausbaubeiträgen der Anlieger nach Kommunalabgaben-gesetz zur Verfügung stehen. Aus einer festen Vereinbarung mit der SWG werden bis zum Jahresende noch 140 T € eingenommen. Das heißt, auf dem Treuhandvermögen stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, um 50 % der Kosten der Hüllensanierung zu finanzieren, ohne dass Ausgabeermächtigungen im Haushaltsplan der Stadt Schwerin benötigt werden. Neue Programmanträge für das Fördergebiet „Großer Dreesch“ sind ebenfalls nicht notwendig. Sanierungskosten an Schulgebäuden sind nach Verwaltungspraxis des Landes zu 50 % aus Städtebauförderungskosten förderfähig. Das hieße, dass aus der Städtebauförderung können 425 T € finanziert werden.

„Das ist sicher eine gute Nachricht, sowohl für die Holgersson- Schule als auch für den Schweriner Stadthaushalt“, zeigt sich Thoralf Menzlin, stellv. Fraktionsvorsitzender DIE LINKE erfreut. „Aber – wir sind noch nicht durch. Wenn sich nicht noch andere Quellen auftun, brauchen wir dennoch die Genehmigung des Haushaltes, um den Sanierungsbedarf zu decken.“

Der von der Stadt beauftragte Sanierungsträger hatte beim Bauministerium auch beantragt, abweichend von der landesweiten Förderpraxis die Hüllensanierung zu 100% als förderfähig anzuerkennen, so dass weitere 425 T € aus Städtebauförderungsmitteln finanziert werden könnten. Diesem Antrag folgte das Land leider nicht. Nach aussagen der Verwaltung auch deswegen, weil die Voraussetzungen über die Wiederaufnahme der Fördergebietes Großer Dreesch in das Städtebauförderprogramm vorliegen müssten. Seit 2007 stehen keine allgemeinen kassenwirksamen Mittel für das Fördergebiet „Großer Dreesch“ mehr bereit. Die Stadtvertretung hatte 2002 beschlossen, das sie mit den bereitgestellten Fördermitteln auskommt.

Während die Stadt intensiv an Lösungen arbeitet, bleibt das Land einen wesentlichen Beitrag schuldig. Noch immer liegt nach Aussage der Verwaltung keine Förderrichtlinie des Landes zur Umsetzung des Investitionspaktes Bund-Länder-Gemeinden zur energetischen Gebäudesanierung vor. Diese ist aber zwingend notwendig, damit Schwerin in Ergänzung der Kredite des CO2-Gebäudesanierungsprogramms für die Ganztagsschulsanierung beantragte Zuschüsse nutzen kann.

„Da haben wohl einige die Zeit verschlafen oder es wird auf Kosten Schwerins und seiner Schulen blockiert“, nimmt Menzlin das Land in die Pflicht. „Will man am Ende den Kommunen dieses Förderinstrument vorenthalten? Bundeshaushalt und Landeshaushalt 2008 jedenfalls stehen seit langem.“, so Menzlin.

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