Die Landeshauptstadt Schwerin sucht zur neuen Wahlperiode von 2010 bis 2015 dringend Bewerber zur Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht Greifswald und das Verwaltungsgericht Schwerin.
Ehrenamtliche Richter an Verwaltungsgerichten haben in ihrem verantwortungsvollen Amt beträchtlichen Einfluss auf die Rechtssprechung. Sie sind in den Gerichten unabhängige Vertreter des Volkes, in dessen Namen Urteile gesprochen werden.
Verwaltungsgerichte verhandeln vorwiegend Klagen von Bürgern, die sich durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt sehen.
Bewerben können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger, die zu der Mitte diesen Jahres stattfinden Wahl mindestens das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist darüber hinaus eine zwingende Voraussetzung. Bewerber dürfen nicht als Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst tätig bzw. nicht bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft beschäftigt sein.
Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Richtertätigkeit stehen bis zum 5. Februar 2010 folgenden Möglichkeiten für eine Meldung zur Verfügung: Telefonisch unter der Ruf-Nummer 0385 / 545 – 1748; per Fax. 0385 / 545 – 1749; E-Mail an wahlbehoerde@schwerin.de oder schriftlich bei der
Landeshauptstadt Schwerin
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Bürgerservice / Wahlen
Am Packhof 2-6
Postfach 11 10 42
19010 Schwerin.