IHK-Veranstaltungshinweis für Unternehmen

Veranstaltungen der IHK zu Schwerin in der 39. Kalenderwoche.
Die verhaltensbedingte Kündigung
– Montag, 21.09.2009, 18:00 – 20:00 Uhr, IHK zu Schwerin, Raum 203, Schloßstr. 17 .
Nicht selten gibt das Verhalten eines Arbeitnehmers Anlass dazu, sich von ihm trennen zu wollen. Welche Voraussetzungen bei einer verhaltensbedingten Kündigung erfüllt sein müssen, wird im Mittelpunkt dieser kostenlosen Veranstaltung stehen, die in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Schwerin durchgeführt wird.
Referentin: Brigitta Zwolski, Richterin am Arbeitsgericht Schwerin
Anmeldung: Ass. iur. Siegbert Eisenach, IHK zu Schwerin, 0385 5103-151, Mail: eisenach@schwerin.ihk.de

Arbeitsrecht für Arbeitgeber von A wie Abmahnung bis Z wie Zeitbefristung (Teil 2)
– Dienstag, 22.09.2009, 18:00 – 20:00 Uhr, „Parchimer Brauhaus“, Schuhmarkt 5, Parchim.
Das deutsche Arbeitsrecht ist unübersichtlich. Die einschlägigen Bestimmungen befinden sich in einer Vielzahl von Gesetzeswerken. Hinzu kommt eine, meist arbeitnehmerfreundliche  Rechtsprechung. Deren Unkenntnis ist für viele Arbeitgeber häufige Fehlerquelle bei der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie im Umgang mit Mitarbeitern.

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die häufigsten Fehler und erstellt Hinweise zur künftigen Vermeidung. Sie ist als Fortsetzung der Veranstaltung vom 27.05.2008 gedacht, aber auch für „Neueinsteiger“ von hohem Informationswert.Die kostenfreie Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Schwerin sowie der Kreishandwerkerschaft Westmecklenburg-Süd durchgeführt.
Referent: Dr. Peter Kramer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Kramer & Kollegen, Schwerin
Anmeldung: Ass. iur. Stefan Gelzer, IHK zu Schwerin, 0385 5103-153, Mail: gelzer@schwerin.ihk.de

Die elektronische Abfallnachweisführung
– Dienstag, 22.09.2009, 13:00 – 17:00 Uhr, IHK zu Schwerin, 203, Schloßstr. 17 .
Am 1. Februar 2007 ist das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung zeitgleich mit der dazugehörigen Verordnung in Kraft getreten. Eine wesentliche gesetzliche Neuerung ist die verbindliche Einführung der elektronischen Nachweisführung unter Nutzung der digitalen Signatur für gefährliche Abfälle ab dem 1. April 2010. Möglich ist die Nutzung dieses Verfahrens jedoch schon früher. Im Rahmen dieses kostenlosen Informationsseminars erhalten Sie neben den grundlegenden rechtlichen Informationen die Entscheidungshilfen, um für das elektronische Nachweisverfahren alle notwendigen innerbetrieblichen Maßnahmen rechtzeitig ergreifen zu können. Eine Veranstaltung der Umweltallianz Mecklenburg-Vorpommern.
Referent: Stephan Pawlytsch, proveho; Annette Floren, DE-CODA GmbH, Berlin
Anmeldung: Dipl.-Lehrer Thomas Lust, IHK zu Schwerin, 0385 5103-133, Mail: lust@schwerin.ihk.de

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