Kein Werbeverbot in Schwerins Innenstadt

Landeshauptstadt geht gegen Entscheidung zur Wahlwerbung nicht in Berufung

Am vergangenen Freitag gab das Verwaltungsgericht einem Eilantrag der FDP gegen ein Werbeverbot in Teilen Schwerins statt. Dem Beschluss zuvolge sei die von der Stadt Schwerin erlassene Allgemeinverfügung, wonach der historische Stadtkern sowie der Bereich des Schweriner Schlossensembles von jeglicher Wahlplakatierungen freigehalten werden sollte, unzulässig. Eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht sei jedoch noch möglich.

Wie die Pressesprecherin der Landeshauptstadt informierte, strenge die Stadt nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts jedoch kein Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht an. Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow teilte mit, dass sie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis genommen habe. „Ich teile die vom Gericht vorgenommene Bewertung der Schweriner Rahmenbedingungen für den Umfang der zulässigen Wahlwerbung nicht und hätte mir eine vertieftere Auseinandersetzung mit den besonderen touristischen und stadtgestalterischen Interessen unserer Stadt gewünscht. Wir werden jetzt prüfen, ob wir für zukünftige Wahlen eine neue Allgemeinverfügung nach den Maßgaben des gerichtlichen Beschlusses erlassen werden“, so Gramkow

red

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