Oberverwaltungsgericht Greifswald gibt Stadt Schwerin Recht

Weg für Umzug der Wohnungslosenunterkunft ist frei

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die städtische Rechtsauffassung bestätigt und den Antrag auf aufschiebende Wirkung der Widersprüche zur Baugenehmigung gegen die geplante Wohnungslosenunterkunft am Mittelweg abgelehnt. Damit ist der Weg frei für den Umzug der Wohnungslosenunterkunft vom Großen Dreesch in die Weststadt. Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow: „Ich bin erleichtert über den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes. Wir werden nun den Umzug organisieren. Darüber hinaus hoffe ich natürlich, dass das Verfahren vor der Vergabekammer zum Betrieb der Einrichtung positiv für die Stadt ausgeht.“

Quelle: Landeshauptstadt Schwerin

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