Parken in Schwerin: Sonderregelung aufgehoben

Bewohnerparkkarten gelten ab sofort nur noch für ausgewiesene Parkzone

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Bewohnerparkkarten ab sofort wieder nur für die konkret ausgewiesene Parkzone gelten. Die im letzten Jahr getroffene Parksonderregelung für ein zonenübergreifendes Parken in den Bewohnerparkzonen A bis E wurde aufgehoben.

In den Vorjahren waren Großveranstaltung wie die BUGA oder die 850-Jahr Feier, aber auch größere Baumaßnahmen dafür verantwortlich, dass Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum nicht verfügbar waren. Dem sollte mit einer flexiblen Parksonderregelung begegnet werden. Mit Beendigung dieser Veranstaltungen greift deshalb ab diesem Jahr wieder das reguläre innerstädtische Parkkonzept mit den zonenkonkreten Genehmigungen.
Auch für 2011 sind bereits größerer Baumaßnahmen (wie z.B. in der Schliemannstraße, Geschwister-Scholl-Straße oder Apothekerstraße) absehbar. Hierzu werden nur gebietsbezogen und nur zeitlich befristete Ausnahmeregelungen für die betroffenen Bewohner festgelegt werden. Über die genauen Details der jeweiligen  Parksonderregelungen wird rechtzeitig informiert.


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Zuletzt aktualisiert am 22. November 2024 um 00:03 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

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