Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt überarbeitet

Tagestickets und kostenloses Kurzparken sollen ermöglicht werden

Die überarbeitete Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt wird heute in den Hauptausschuss eingebracht. Wie es aus dem Amt für Verkehrsanlagen heißt, sei die Überarbeitung nötig gewesen, um in bestimmten Innenstadtbereichen gebührenfreie Parkmöglichkeiten von maximal 30 Minuten für kurze Erledigungen zu schaffen und in dezentralen Innenstadtlagen Tagestickets für Pendlerinnen, Pendler und Tagesgäste anzubieten. „Durch die schrittweise Ausdehnung der Bewohnerparkzonen räumen wir innerstädtischen Bewohnerinnen und Bewohner beim Parken besondere Vorrechte ein. Gleichzeitig wollen wir auch Tagesbesuchern und Kurzparkern zeitgemäße Angebote machen“, so Dr. Bernd-Rolf Smerdka, Leiter des Amtes für Verkehrsanlagen.

Nach der bisher gültigen Parkordnung wurden in der Zone 1 bisher je angefangener halben Stunde 0,50 Euro und in der Zone 2 0,25 fällig. Die Gebühr ändert sich nicht. Sie beträgt in Zone 1 pro Stunde 1,00 Euro und in Zone 2 pro Stunde 0,50 Euro und in der halben Stunde weiterhin 0,50 bzw. 0,25 Cent.  Die Zone 1 wird begrenzt von Obrotritenring, Knaudtstraße, Werderstraße, Graf-Schack-Alle und Ostdorfer Ufer. Die Zone 2 liegt außerhalb dieser Begrenzung.

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