Pflegepersonen in Privathaushalten steht Urlaub zu

Kaufmännische Krankenkasse (KKH) weist auf Veränderungen ab 1. Juli 2008 hin: Pflegepersonen in Privathaushalten steht Urlaub zu – Pflegekassen zahlen ab 1. Juli 2008 jährlich bis zu 1.470 Euro für eine Ersatzpflege

Schwerin, 14.05.2008 – Ab 1. Juli 2008 hat der Gesetzgeber den Betrag für die so genannte Verhinderungspflege erhöht – darauf weist die Pflegekasse bei der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) hin. „Die Pflegekassen können ihren pflegebedürftigen Versicherten ab 1. Juli 2008 bis zu 1.470 Euro im Kalenderjahr für eine Pflegevertretung erstatten“, teilt Annette Troschke, Leiterin des KKH-Servicezentrums in Schwerin, mit. Bisher lag der Betrag bei 1.432 Euro. Die so genannte Verhinderungspflege steht allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten und in eine Pflegestufe eingruppiert sind. Pflegepersonen haben so die Möglichkeit, sich bis zu 28 Tage von ihren Alltagsstrapazen zu erholen – schließlich sind Personen, die Angehörige, Freunde oder Bekannte pflegen, oft einer jahrelangen Zusatzbelastung ausgesetzt.

„Die Verhinderungspflege ist für Pflegebedürftige vorgesehen, die während der Urlaubszeit weiter in ihrem privaten Wohnumfeld gepflegt werden“, erklärt Troschke. Die Pflege kann von Verwandten, Freunden, Nachbarn oder Bekannten übernommen werden. Neu ist ab 1. Juli 2008 auch, dass die Pflege vor der erstmaligen Verhinderung für mindestens sechs Monate geleistet worden sein muss. Bislang waren dies zwölf Monate. Wird die Ersatzpflege allerdings von Personen übernommen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind bzw. mit ihm zusammenleben, ist die Leistung auf die Höhe des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe begrenzt.

Grundsätzlich sollten vor einer Urlaubsfahrt alle Details zur Ersatzpflege mit der zuständigen Pflegekasse abgeklärt werden. „In einem individuellen Beratungsgespräch können zudem auch viele persönliche Details besprochen werden“, sagt Troschke von der KKH.

Nach oben scrollen