Schlossgarten wieder zugänglich – BUGA übergibt Areal

Der Schweriner Schlossgarten ist wieder zugänglich. Die Bundesgartenschau Schwerin 2009 GmbH hat die Flächen wieder an das Land Mecklenburg-Vorpommern zurückgegeben.

Zuvor wurden Ausstellungsbereiche zurück gebaut worden. Die Bauzäune sind jetzt  verschwunden – der Garten ist für die Bürger wieder zu begehen. „Den südlichen Schlossgarten werden wir allerdings noch geschlossen halten“, sagte der Projektverantwortliche Axel Klabe. „Wegen des Winterwetters konnten wir hier nicht alle Arbeiten abschließen, so dass dieser Bereich noch eine Baustelle ist.“ Außerdem muss an einigen Stellen auch noch Rasen eingesät werden. „Auch dies können wir erst im Frühjahr erledigen.“
Besucher des Schlossgartens müssen sich derzeit auf die Witterungsverhältnisse einstellen. „Wir haben nur einen eingeschränkten Winterdienst in den Gartenanlagen“, sagte bbl-Chef  Michael Bleyder. „So wie in den Vorjahren auch.“

Der denkmalgeschützte Schlossgarten war in den zurück liegenden Jahren vom landeseigenen Betrieb für Bau und Liegenschaften bbl mit Millionenaufwand restauriert worden. Anschließend waren die Flächen in die Verantwortung der BUGA GmbH gegeben worden, um den Schlossgarten als einen der Sieben Gärten der Gartenschau zu präsentieren. Höhepunkte waren unzweifelhaft die Blumenkaskade, die mediterranen Kübelpflanzen und die Rabatten an den Laubengängen.

Im Gegenzug zur Erlaubnis, den Schlossgarten zur BUGA nutzen zu können, hat die Gartenschaugesellschaft den südlichen Schlossgarten in seinen historischen Zustand zurück versetzt. Der seit Jahrzehnten nicht mehr zu begehende Gartenteil erhielt sein historisches Gesicht zurück und ist nun wieder für Schweriner und Besucher der Landeshauptstadt erlebbar. Zur Bundesgartenschau war die Ausstellung „Grabgestaltung und Denkmal“ im Hippodrom besonderer Anziehungspunkt für die Gäste.

Nach der Gartenschau wurde ein Teil der Ausstellungsflächen in seinen ursprünglichen Zustand gebracht. Das war notwendig, weil es sich beim Schlossgarten zum einen um ein Denkmal handelt und zum anderen der Pflegeaufwand beispielsweise für die Blumenkaskade nicht zu leisten gewesen wäre.

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