Nach Angaben des Vorsitzenden der Linksfraktion, Helmut Holter, bestätigt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu videogestützten Geschwindigkeitskontrollen die jahrelange Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten Karsten Neumann an der Praxis im Land.
„In Mecklenburg-Vorpommern fehlt eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Video-Überwachungstechnik, der Innenminister muss künftig auf eine solche Überwachungspraxis, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, verzichten“, sagte Holter am Donnerstag.
„Der Gesetzgeber sollte grundsätzlich nicht die Möglichkeit der Video-Überwachung schaffen, denn dies wäre ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat“, betonte Holter. Anstatt immer mehr Überwachungstechnik zum Einsatz zu bringen, die Missbrauch Tür und Tor öffnet, müssten bestehende Möglichkeiten genutzt werden. „Um Raserei vorzubeugen, wäre es sinnvoller, beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen einzuführen, wie es in jedem anderen zivilisierten Land üblich ist“, so Holter.