Aus Lärmschutzgründen wird das in der Hagenower Straße bestehende Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 t auf Fahrzeuge über 3,5 t erweitert.
Von dem Verbot ausgenommen bleiben weiterhin der Bus- und Lieferverkehr.
Die Lärmschutzmaßnahme wurde erforderlich, da durch den schlechten Straßenzustand der Lkw-Verkehr sehr hohe Nebengeräusche und Schwingungen an den angrenzenden Wohnhäusern erzeugt. Die Hagenower Straße, die gleichzeitig als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist, wird nach wie vor von Personenkraftwagen wie auch Lastkraftwagen als kürzeste Verbindung zwischen Zentrum und Schwerin Süd angesehen. Die Landeshauptstadt weist ausdrücklich darauf hin, dass ein alternatives Befahren der Ludwigsluster Chaussee und der Umgehungsstraße nicht mit einem Zeitverlust verbunden ist. Vielmehr könnten die vom Verkehrslärm genervten Anwohner der Hagenower Straße entlastet werden, wenn auf die vermeintliche Abkürzung durch Kraftfahrer, die nicht Anwohner sind, zukünftig verzichtet wird.