Reaktion der Landeshauptstadt zur Presseinformation: Polizei sucht 6-jährigen Jungen
Das Jugendamt der Landeshauptstadt Schwerin hat aus seiner Wächterfunktion heraus unmittelbar gehandelt. Zunächst wurde eine einstweilige richterliche Anordnung erwirkt, so dass das Jugendamt als Vormund handlungsfähig ist. Da der Aufenthalt des Kindes gegenwärtig nicht bekannt ist, wurde das Kind bei der Polizei als vermisst gemeldet. Die daraufhin erfolgte Polizeiinformation bewertet die Landeshauptstadt nicht. Stattdessen hofft […]
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