Reaktion der Landeshauptstadt zur Presseinformation: Polizei sucht 6-jährigen Jungen

Das Jugendamt der Landeshauptstadt Schwerin hat aus seiner Wächterfunktion heraus unmittelbar gehandelt.

Zunächst wurde eine einstweilige richterliche Anordnung erwirkt, so dass das Jugendamt als Vormund handlungsfähig ist. Da der Aufenthalt des Kindes gegenwärtig nicht bekannt ist, wurde das Kind bei der Polizei als vermisst gemeldet. Die daraufhin erfolgte Polizeiinformation bewertet die Landeshauptstadt nicht.

Stattdessen hofft die Landeshauptstadt auf zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung zum Aufenthalt des Kindes. Jugenddezernent Dieter Niesen: „Das Jugendamt bleibt aktiv. Das Wohl des Kindes hat höchste Priorität.“

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