Gartenabfälle gehören nicht ins Osterfeuer
Feuerwehr gibt Tipps für Brauchtumsfeuer Zu Ostern lodern vielerorts die Osterfeuer: Doch dabei sollten einige Regeln eingehalten werden. So sind Osterfeuer nur in der Zeit von Karfreitag bis Ostermontag zulässig und dürfen nicht dazu genutzt werden, Grünschnitt aus dem Garten oder andere Abfälle zu verbrennen. Die Veranstalter werden gebeten, ihr Osterfeuer bei den Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen …