Schwerin steht zum Staatstheater Mecklenburg in Landesträgerschaft
Mit einem dramatischen Appell haben sich die Gesellschafterin, der Aufsichtsrat und die Leitung des Mecklenburgischen Staatstheaters Schwerin am Mittwoch an die Öffentlichkeit gewandt. „Nach drei Jahren harter Verhandlungen darf die Theaterreform nicht mit einer Insolvenz auf der Zielgeraden scheitern. Wir stehen zum Modell eines Staatstheaters Mecklenburg in Landesträgerschaft. Wir wollen die Fusion mit dem Landestheater Parchim. Wir waren und sind bereit, alle Zahlen auf den Tisch zu legen und haben dies auch in der Vergangenheit getan. Es kann nicht sein, dass der Bildungsminister jetzt zum Rückzug bläst und den gemeinsamen Weg verlässt, weil sich die Zahlen seines METRUM-Gutachtens als nicht belastbar erweisen. Wir als Kommunen wollen nicht den Scherbenhaufen einer missglückten Theaterreform zusammenkehren. Auch die anderen Theater Mecklenburgs und Vorpommerns stehen vor großen Problemen. Deshalb bringt es auch nichts, uns gegeneinander auszuspielen. Wir wollen für das Mecklenburgische Staatstheater nicht mehr Geld vom Land, als uns aufgrund des Profils, der Größe und der Einspielergebnisse des Hauses zusteht“, erklärte Schwerins Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow. Wie der Aufsichtsratsvorsitzende des Theaters Stephan Nolte betonte, muss die Auszahlung der langfristig zugesagten Überbrückungshilfen des Landes in Höhe von 1,5 Millionen Euro dringend erfolgen. „Sonst droht bereits in der kommenden Woche der Gang zum Insolvenzrichter.“
Oberbürgermeisterin, Aufsichtsratschef und Generalintendant wiesen den vom Bildungsministerium erhobenen Vorwurf der Täuschung und Zahlentrickserei entschieden zurück. „Alle Vorgaben aus der 2013 mit dem Land abgeschlossenen Zielvereinbarung wurden erfüllt“, so Generalintendant Joachim Kümmritz.
Oberbürgermeisterin Gramkow erwartet, „dass wir jetzt schnell zu konstruktiven Verhandlungen zurückkehren und die Lasten des Reformprozesses gerecht verteilt werden.“ Auch die mehr als 300 Beschäftigten des Staatstheaters hätten darauf ein Anrecht. Als Vorleistung für die versprochene Landesbeteiligung hätten sie schon vor zwei Jahren Haustarifverträge mit Arbeitszeitreduzierungen und Gehaltsverzicht in Kauf genommen.
Quelle: LHS